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   BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83   

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https://dejure.org/1987,5177
BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83 (https://dejure.org/1987,5177)
BFH, Entscheidung vom 07.04.1987 - IX R 100/83 (https://dejure.org/1987,5177)
BFH, Entscheidung vom 07. April 1987 - IX R 100/83 (https://dejure.org/1987,5177)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 05.02.1980 - 2 BvR 914/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
    An dem vom üblichen Beförderungszeitraum abweichenden verspäteten Zugang treffe das FA kein Verschulden (Hinweis auf Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 5. Februar 1980 2 BvR 914/79, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1980, 203).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG (vgl. den Beschluß des BVerfG in HFR 1980, 203, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 336) können Verzögerungen bei der Briefbeförderung oder -zustellung, die der Revisionskläger nicht zu vertreten hat, nicht als dessen Verschulden gewertet werden.

  • BFH, 07.10.1986 - IX R 93/82

    Abbruchkosten und AfaA für geschenktes Gebäude keine Werbungskosten, wenn bereits

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
    Dies gilt entsprechend den Ausführungen des Senats im zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82 (ein retuschierter Abdruck liegt bei) auch dann, wenn bei Schenkung eines bebauten Grundstücks - hier unter der Auflage der Wohnrechtsbestellung - bereits feststeht, daß das vorhandene Haus vom Beschenkten alsbald abgerissen werden soll.

    Wie im Urteil vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82 ausgeführt, können der Restwert des Hauses in Form der AfaA und die Abbruchkosten auch bei einem unentgeltlichen Einzelerwerb in Abbruchabsicht keine sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern nur Herstellungskosten des neuen Wirtschaftsguts sein.

  • BVerwG, 15.11.1979 - 2 B 64.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unzurechenbarem Fristversäumnis durch

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
    Das FA durfte die ihm eingeräumte Frist voll ausnutzen und brauchte wegen des bevorstehenden Wochenendes nicht mit einer Verzögerung der Zustellung bis Dienstag, den 4. Oktober 1983, zu rechnen (vgl. außer den vom FA genannten Entscheidungen des BVerfG auch den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 15. November 1979 2 B 64/78, StRK, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 339).
  • BFH, 12.06.1978 - GrS 1/77

    Steuerrechtliche Behandlung von Restbuchwert und Abbruchkosten bei Abbruch eines

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
    Die Rechtsprechung des BFH, insbesondere im Beschluß des Großen Senats vom 12. Juni 1978 GrS 1/77 (BFHE 125, 516, BStBl II 1978, 620), wonach bei Erwerb eines Gebäudes in Abbruchabsicht die Abbruchkosten und der Restwert des abgebrochenen Gebäudes den Herstellungskosten des neuen Gebäudes zuzurechnen seien, komme bei einem unentgeltlichen Erwerb nicht zum Tragen.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
    Das FA habe die Frist bis zum Ende ausnützen dürfen (Hinweis auf BVerfGE 45, 360, und 46, 404).
  • BFH, 07.10.1980 - VIII R 111/78

    Werbungskosten - Erbanteile

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
    Ein derartiger Erwerb sei immer unentgeltlich (Hinweis auf Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Oktober 1980 VIII R 111/78, BFHE 132, 32, BStBl II 1981, 157).
  • BFH, 22.05.1970 - III R 72/69

    Vorsitzender des Senats - Verlängerte Revisionsbegründungsfrist - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 07.04.1987 - IX R 100/83
    Denn das FA hat die Revisionsbegründungsfrist als gesetzliche Frist (BFH-Beschluß vom 22. Mai 1970 III R 72/69, BFHE 99, 298, BStBl II 1970, 642) ohne Verschulden versäumt.
  • BFH, 06.12.1995 - X R 116/91

    Restwert eines alten Gebäudes und Abbruchkosten als Vorkosten nach § 10e Abs. 6

    Die Grundsätze zur Behandlung des Restwerts und der Abbruchkosten bei entgeltlichem Erwerb eines bebauten Grundstücks hat der IX. Senat entsprechend auf den unentgeltlichen Erwerb im Wege der Einzelrechtsnachfolge angewendet (BFH-Urteile vom 7. Oktober 1986 IX R 93/82, BFHE 148, 495, BStBl II 1987, 330, und vom 7. April 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 6385/04

    Berücksichtigung von Mietzahlungen für eine eigengenutzte Wohnung als

    Die Eheleute durften die ihnen eingeräumte Frist voll ausnutzen und brauchten wegen des bevorstehenden Wochenendes nicht mit einer Verzögerung der Zustellung bis Dienstag, den 23.11.2004, zu rechnen (vgl. BFH-Urteil vom 07.04.1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26).
  • FG München, 29.01.2019 - 12 K 1888/18

    Übermittlung eines Einspruchsschreibens per E-Mail

    In der Verantwortung eines Klägers liegt nur, dass das zu befördernde Schriftstück zutreffend und vollständig adressiert ist (BFH-Beschluss vom 1. Dezember 1987 VI R 27/87, BFH/NV 1988, 381; Gräber/Stapperfend, FGO, 8. Aufl. 2015, § 56 Rz. 20 Stichwort: Fehler des Beteiligten), den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post geben wird, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26; vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763).
  • BFH, 05.07.2005 - VII B 201/04

    Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

    In dessen Verantwortung liegt nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26).
  • BFH, 29.03.2005 - VII S 19/04

    PKH; wirksam eingelegte NZB

    In dessen Verantwortung liegt nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, dass es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (vgl. BFH-Urteil vom 7. April 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26).
  • BFH, 28.11.1996 - XI R 76/95

    Fristwahrung bei unrichtig beschrifteter Postsendung

    In der Verantwortung des Revisionsklägers liegt nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26; vom 15. Juli 1992 X B 13/92, BFH/NV 1992, 763).
  • BFH, 15.07.1992 - X B 13/92

    Änderung eines Einkommensteuerbescheides aufgrund einer steuerlichen Außenprüfung

    In seiner Verantwortung liegt nur, das zu befördernde Schriftstück den postalischen Bestimmungen entsprechend und so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Deutschen Bundespost bei regelmäßigem Dienstablauf den Empfänger fristgerecht erreicht (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. April 1987 IX R 100/83, BFH/NV 1988, 26).
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